Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung (hier: Bezahlung sog. Treuegeldes)
- RA Kotz
Treuegeld - Änderung einer betrieblichen Übung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung [hier: Bezahlung sog. Teuegeledes] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neuruppin, 24.02.2009 - 4 Ca 1064/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05
Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Sie hat sich unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - und vom 28.03.2007 -10 AZR 720/05 - auf eine betriebliche Übung berufen.Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - und vom 28.03.2007 - 10 AZR 720/05 -, die den Parteien bekannt sind, entschieden, dass durch die jährliche vorbehaltlose Zahlung des Treuegeldes seit 1994 entsprechend den Vorgaben der Musterbetriebsordnung eine betriebliche Übung entstanden ist.
- BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Dies beruhe darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50; 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283 ; 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - NZA 2005, 349 ).(vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1997, 10 AZR 612/96).
- BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Sie hat sich unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - und vom 28.03.2007 -10 AZR 720/05 - auf eine betriebliche Übung berufen.Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - und vom 28.03.2007 - 10 AZR 720/05 -, die den Parteien bekannt sind, entschieden, dass durch die jährliche vorbehaltlose Zahlung des Treuegeldes seit 1994 entsprechend den Vorgaben der Musterbetriebsordnung eine betriebliche Übung entstanden ist.
- BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
b) Nach diesen Grundsätzen ist im Entscheidungsfall eine gegenläufige betriebliche Übung nicht entstanden, ohne dass es nach Auffassung der erkennenden Berufungskammer auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - mit das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur geänderten betrieblichen Übung aufgegeben hat bzw. darauf ankam, ob diese auf den hiesigen Fall angewendet werden kann. - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Änderung einer betrieblichen Übung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Dies beruhe darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50; 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283 ; 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - NZA 2005, 349 ). - BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Dies beruhe darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50; 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283 ; 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - NZA 2005, 349 ). - BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Ebenso wie bei der Begründung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung kommt es nicht auf einen tatsächlich vorhandenen Verpflichtungswillen an, soweit ein entsprechender Rechtsbindungswille des Arbeitnehmers jedenfalls aus objektiver Sicht des Erklärungsempfängers erkennbar ist (BAG 27.06.2001 - 10 AZR 488/00 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 44). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 24 Sa 419/08
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
(vgl. zum Ganzen LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 - 24 Sa 419/08; Urteil vom 01. Juli 2008, 26 Sa 120/08). - LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 26 Sa 120/08
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
(vgl. zum Ganzen LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 - 24 Sa 419/08; Urteil vom 01. Juli 2008, 26 Sa 120/08).